Abordnungen
Abordnungen bezeichnen eine Form der vorübergehenden Zuweisung von Personal zu einer anderen Behörde, Organisation oder Einrichtung, wobei die betroffene Person ihre Rechts- und Dienstverhältnis zum ursprünglichen Arbeitgeber behält. Dabei wird in der Regel eine Aufgabe oder Funktion übernommen, ohne dass ein dauerhafter Wechsel des Arbeitgebers erfolgt. Abordnungen dienen oft dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, der Unterstützung von Engpässen oder der Mitarbeit an gemeinsamen Projekten.
Im öffentlichen Sektor ist der Begriff verbreitet, insbesondere in der Beamten- bzw. Angestelltenverwaltung. Abordnungen ermöglichen es
Der Ablauf einer Abordnung umfasst typischerweise die initiierende Anfrage, die Zustimmung der Personal- bzw. Dienststelle, die
Kernvorteile von Abordnungen liegen in der Personalentwicklung, der Deckung von Bedarfsspitzen und der Förderung interner Netzwerke.