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Dienststellen

Eine Dienststelle ist im öffentlichen Verwaltungswesen eine organisatorische Einheit oder ein Büro innerhalb einer Behörde, das Aufgaben erfüllt und Dienste für Bürgerinnen und Bürger anbietet. Dienststellen können auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene eingerichtet sein und verfügen in der Regel über eigene Personalressourcen, eine definierte Aufgabenstellung sowie einen räumlichen Standort, an dem der Dienstbetrieb stattfindet.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Leistungen zu erbringen, Anträge zu bearbeiten, Informationen bereitzustellen, Genehmigungen auszustellen oder Kontrollen

Beispiele für typische Dienststellen sind das Bürgeramt oder Standesamt einer Kommune, Polizeidienststellen, Finanzämter, Ausländerbehörden sowie Sozial-

Der Ausdruck hebt die räumliche Komponente und die operative Funktion hervor, im Gegensatz zu einer allgemeineren

durchzuführen.
Je
nach
Zuständigkeit
führen
Dienststellen
auch
operativ
verwaltungs-
oder
ordnungspolizeiliche
Maßnahmen
durch.
Sie
arbeiten
in
der
Regel
unter
der
Anleitung
einer
übergeordneten
Behörde
und
handeln
innerhalb
festgelegter
Rechtsnormen
und
Verwaltungsvorschriften.
oder
Arbeitsämter.
In
vielen
Ländern
ist
der
Begriff
gängig;
in
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
wird
er
häufig
verwendet,
um
das
konkrete
Büro
oder
den
Dienstort
eines
Amtes
zu
bezeichnen.
Bezeichnung
der
Behörde
oder
des
Amtes.
Neben
der
Bedeutung
als
Ortsbezeichnung
wird
'Dienststelle'
oft
auch
als
Bezeichnung
für
eine
spezialisierte
organisatorische
Einheit
verwendet,
die
in
einer
größeren
Behörde
eingebunden
ist.