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wiederzuverkaufen

Wiederverkaufen bezeichnet den Handel mit Waren, die bereits in Besitz genommen wurden, mit dem Ziel, sie erneut an Endkunden oder andere Händler weiterzuverkaufen. Typische Akteure sind Einzelhändler, Großhändler, Online-Verkäufer sowie Geschäftspartner in Handelsketten. Der Begriff umfasst sowohl den direkten Weiterverkauf von neuwertigen Produkten als auch den Weiterverkauf gebrauchter Güter (Gebrauchtwaren). Im Online-Handel spielt Wiederverkauf eine zentrale Rolle, etwa durch Reseller, Arbitrageure oder Plattformen, die Händlerkonditionen anbieten.

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland und der EU unterliegen Wiederverkäufe dem Handelsrecht, dem Umsatzsteuerrecht und dem Wettbewerbsrecht.

Praktische Aspekte: Wiederverkäufer benötigen eine zuverlässige Beschaffung, klare Konditionen mit Lieferanten, geeignete Lagerung und einen Prozess

Der
Weiterverkauf
kann
Garantie-
und
Gewährleistungsfragen
betreffen:
Herstellergarantien
sind
oftmals
auf
den
ursprünglichen
Käufer
bezogen;
eine
Weitergabe
der
Garantie
ist
unterschiedlich
geregelt.
Bei
Markenware
muss
der
Wiederverkäufer
sicherstellen,
dass
die
Ware
echt
ist;
der
Vertrieb
von
Fälschungen
ist
rechtswidrig.
Preisgestaltung
und
Vertriebsbeschränkungen
können
durch
Vertriebs-
oder
Markenabkommen
geregelt
sein,
wobei
strenge
Preisbindungen
in
vielen
Rechtsordnungen
begrenzt
sind.
für
Rückgabe
und
Gewährleistung.
Plattformregeln
von
Online-Marktplätzen
beeinflussen
Listing,
Bewertungen
und
Gebühren.
Risiken
umfassen
Betrug,
Qualitätsmängel,
Rufschädigung
und
rechtliche
Konflikte;
Chancen
liegen
in
Skalierung,
Margen
und
dem
Zugang
zu
Breiten-
oder
Nischenmärkten.