wiederzuverkaufen
Wiederverkaufen bezeichnet den Handel mit Waren, die bereits in Besitz genommen wurden, mit dem Ziel, sie erneut an Endkunden oder andere Händler weiterzuverkaufen. Typische Akteure sind Einzelhändler, Großhändler, Online-Verkäufer sowie Geschäftspartner in Handelsketten. Der Begriff umfasst sowohl den direkten Weiterverkauf von neuwertigen Produkten als auch den Weiterverkauf gebrauchter Güter (Gebrauchtwaren). Im Online-Handel spielt Wiederverkauf eine zentrale Rolle, etwa durch Reseller, Arbitrageure oder Plattformen, die Händlerkonditionen anbieten.
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland und der EU unterliegen Wiederverkäufe dem Handelsrecht, dem Umsatzsteuerrecht und dem Wettbewerbsrecht.
Praktische Aspekte: Wiederverkäufer benötigen eine zuverlässige Beschaffung, klare Konditionen mit Lieferanten, geeignete Lagerung und einen Prozess