Rufschädigung
Rufschädigung bezeichnet die Beeinträchtigung des guten Rufs einer Person oder Organisation durch die Verbreitung oder öffentliche Äußerung falscher oder herabsetzender Aussagen, insbesondere wenn diese als Tatsachenbehauptungen dargestellt werden. Der Begriff wird vor allem im deutschen Rechtsraum verwendet, umfasst aber auch ähnliche Konzepte in Österreich und der Schweiz.
Strafrechtlich kann Rufschädigung etwa als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung verfolgt werden. In Deutschland sieht das
Zivilrechtlich können Betroffene Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz geltend machen, z.B. wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Besonderheiten im digitalen Raum: Online-Posts, Rezensionen oder Forenbeiträge können Rufschädigung verursachen; Plattformen können verpflichtet sein, Inhalte
Siehe auch: Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Persönlichkeitsrecht, Schadensersatz.