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Qualitätsmängel

Qualitätsmängel bezeichnen Abweichungen der gelieferten Ware oder Dienstleistung von den vertraglichen Spezifikationen oder von allgemein erwarteten Qualitätsstandards. Sie können die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit oder das Erscheinungsbild betreffen und führen häufig zu Beanstandungen, Nachbesserungen oder Gewährleistungsfällen.

Ursachen und Arten: Ursachen liegen oft in Materialfehlern, Verarbeitungsmängeln, fehlerhaften Prozessen, unzureichender Wartung oder falschen Spezifikationen

Erkennung und Prüfung: Unternehmen setzen Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001), Abnahme- und Stichprobenprüfungen, Mess- und Prüfverfahren

Folgen und Maßnahmen: Qualitätsmängel können Kundenzufriedenheit, Markenwert und Kosten belasten; sie führen oft zu Nachbesserung, Austausch,

Rechtlicher Rahmen: In vielen Rechtsordnungen regelt die Gewährleistung Ansprüche wegen Qualitätsmängeln gegenüber dem Verkäufer. In Deutschland

durch
Lieferanten.
Qualitätsmängel
lassen
sich
grob
in
Funktionsmängel
(nicht
erreichbare
Leistungswerte),
Material-
oder
Verarbeitungsmängel,
Zuverlässigkeits-
und
Sicherheitsmängel
sowie
ästhetische
Mängel
einordnen.
sowie
FMEA-Analysen
ein,
um
Mängel
früh
zu
erkennen
und
Ursachen
zu
adressieren.
Dokumentation
und
Nachverfolgung
unterstützen
die
Transparenz
im
Reklamations-
und
Verbesserungsprozess.
Rückruf
oder
Preisnachlass.
Typische
Gegenmaßnahmen
sind
CAPA
(Corrective
and
Preventive
Actions),
Korrekturmaßnahmen,
Lieferantenmanagement
und
Prozessverbesserungen.
beträgt
die
gesetzliche
Gewährleistung
bei
Verbrauchsgütern
in
der
Regel
zwei
Jahre.
Zusätzlich
kann
Produkthaftung
greifen;
Unternehmen
setzen
vorbeugend
Qualitätsmanagement
ein,
um
regulatorische
Anforderungen
zu
erfüllen.