Wettbewerbsverboten
Wettbewerbsverboten bezeichnen vertragliche Vereinbarungen, die eine Partei daran hindern, sich in einer wettbewerblich tätigen Weise zu betätigen. Sie kommen vor allem im Arbeitsrecht vor, können aber auch in anderen Vertragsverhältnissen zwischen Unternehmen auftreten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verboten während der Vertragsdauer und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses greifen können.
Wettbewerbsverbote im Arbeitsverhältnis beschränken die Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder Geschäftspartners während der Laufzeit des Vertrags. Ziel
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote greifen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind,
Durchsetzung und Rechtsfolgen richten sich nach der Vereinbarung und dem jeweiligen Rechtssystem. Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen,
Praxishinweise umfassen eine klare Beschreibung der eingeschränkten Tätigkeiten, eine realistische räumliche Begrenzung, eine vernünftige Laufzeit und