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Vorzensur

Vorzensur, auch als prior restraint bezeichnet, ist die staatliche Anordnung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Inhalten im Voraus zu genehmigen, zu verändern oder zu verhindern, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie kann sich auf Medienberichte, Bücher, Filme oder digitale Inhalte beziehen und richtet sich gegen die Veröffentlichung selbst.

Im Gegensatz zur Nachzensur, die erst nach der Veröffentlichung greift, wirkt Vorzensur präventiv und soll Inhalte

Historisch wurde Vorzensur besonders in totalitären Regimen eingesetzt, um Opposition, Kritik oder abweichende Meinungen systematisch zu

In modernen Rechtsordnungen existieren oft formale Mechanismen zur Kontrolle von Vorveröffentlichungen, etwa in Form von Genehmigungen

Debatten um Vorzensur drehen sich um Sicherheit, Jugendschutz und geistiges Eigentum versus Transparenz und Meinungsvielfalt. Kritiker

Siehe auch: Zensur, Meinungsfreiheit, Vorabzensur, Prior restraint.

schon
vor
ihrer
Verbreitung
beschränken
oder
stoppen.
In
liberalen
Rechtsordnungen
ist
Vorzensur
in
der
Regel
stark
eingeschränkt
oder
verboten,
da
die
Meinungsfreiheit
und
die
Pressefreiheit
durch
Grundrechte
geschützt
sind.
unterdrücken.
Beispiele
finden
sich
im
nationalsozialistischen
Deutschland
sowie
in
anderen
autoritären
Staaten
des
20.
Jahrhunderts,
wo
staatliche
Zensurmechanismen
direkten
Einfluss
auf
Nachrichten,
Literatur
und
Kultur
hatten.
für
bestimmte
Inhalte
(Film-,
Rundfunk-
oder
Jugendmedienschutz)
oder
durch
gerichtliche
Anordnungen
in
engen,
gesetzlich
festgeschriebenen
Ausnahmefällen.
Dennoch
bleibt
die
grundsätzliche
Freiheit
der
Publikation
gewahrt,
und
Vorzensur
ist
in
vielen
demokratischen
Systemen
nur
unter
strengen
Voraussetzungen
zulässig
oder
vollständig
ausgeschlossen.
warnen
vor
Missbrauch,
Selbstzensur
und
dem
Risiko,
dass
Regierungen
Kritik
erstickt,
bevor
sie
offen
geäußert
werden
kann.