Ausnahmefällen
Ausnahmefällen bezeichnet man Situationen, in denen geltende Regeln, Normen oder Verfahren nicht unter den üblichen Bedingungen gelten oder vorübergehend angepasst werden müssen. Sie dienen dazu, unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen, ohne das gesamte Regelwerk abzuschaffen. In der Praxis unterscheiden sich Ausnahmefälle von Regelverstößen durch formale Voraussetzungen, zeitliche Begrenzung und oft eine ausdrückliche Rechts- oder Verwaltungsgrundlage.
Verschiedene Bereiche nutzen Ausnahmefälle. In der Rechtsordnung kommen Not- oder Ausnahmegesetze, Ermessensspielräume, Härtefallregelungen und Ausnahmetatbestände vor.
Für den Einsatz von Ausnahmefällen gelten oft Kriterien wie Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zielbindung. Sie sollten zeitlich
Kritisch ist, dass Ausnahmen Risiken von Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlung oder Verzerrung von Prinzipien mit sich bringen. Eine