Lieferpflichten
Lieferpflichten bezeichnet im Vertrags- und Kaufrecht die Pflichten des Verkäufers, dem Käufer die vereinbarte Ware zu verschaffen. Sie umfassen die Lieferung der Ware, die Übergabe und, falls vorgesehen, die Übereignung des Eigentums sowie die Erbringung der vereinbarten Beschaffenheit, Menge und Qualität. Darüber hinaus regeln sie den Lieferzeitpunkt (Lieferfrist oder Festlieferung), den Lieferort (Erfüllungsort) und gegebenenfalls die Verpackung, den Transport und die Gefahrübergabe.
Im deutschen Zivilrecht sind die zentralen Regeln hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, insbesondere § 433 BGB. Danach
Vertragsabreden wie Lieferfristen, Teillieferungen, Incoterms oder Vereinbarungen zum Erfüllungsort beeinflussen, wer Transport- und Versicherungskosten trägt und
Zusammengefasst bilden die Lieferpflichten die Kernverpflichtung des Verkäufers: rechtzeitige, einwandfreie Lieferung der bestellten Ware an den