Ausnahmefälle
Ausnahmefälle bezeichnet man in der Regel Situationen, die außerhalb des üblichen Rahmens oder der geltenden Regeln liegen und eine abweichende Behandlung, besondere Maßnahmen oder temporäre Ausnahmen erforderlich machen. Sie treten auf, wenn normale Verfahren durch unvorhersehbare Ereignisse, Notlagen oder ungewöhnliche Kontextbedingungen unzureichend oder nicht anwendbar sind.
In Rechtsordnungen dienen Ausnahmefälle dazu, Gerechtigkeit, Sicherheit oder Handlungsfähigkeit auch unter außergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten. Gerichte,
Typische Beispiele stammen aus verschiedenen Bereichen: Naturkatastrophen, plötzliche Erkrankung oder Ausfall von Schlüsselpersonen, Ausfall kritischer Infrastruktur
Die Handhabung von Ausnahmefällen basiert häufig auf Risikobewertung und definierten Eskalationen. Typische Maßnahmen sind temporäre Regelungen,