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Ausnahmefälle

Ausnahmefälle bezeichnet man in der Regel Situationen, die außerhalb des üblichen Rahmens oder der geltenden Regeln liegen und eine abweichende Behandlung, besondere Maßnahmen oder temporäre Ausnahmen erforderlich machen. Sie treten auf, wenn normale Verfahren durch unvorhersehbare Ereignisse, Notlagen oder ungewöhnliche Kontextbedingungen unzureichend oder nicht anwendbar sind.

In Rechtsordnungen dienen Ausnahmefälle dazu, Gerechtigkeit, Sicherheit oder Handlungsfähigkeit auch unter außergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten. Gerichte,

Typische Beispiele stammen aus verschiedenen Bereichen: Naturkatastrophen, plötzliche Erkrankung oder Ausfall von Schlüsselpersonen, Ausfall kritischer Infrastruktur

Die Handhabung von Ausnahmefällen basiert häufig auf Risikobewertung und definierten Eskalationen. Typische Maßnahmen sind temporäre Regelungen,

Behörden
oder
Verträge
können
vorübergehende
Abweichungen,
Fristverlängerungen
oder
Ermessensspielräume
vorsehen.
In
der
Verwaltung
und
in
Organisationen
ersetzen
sie
oft
das
Standardverfahren
durch
Notfall-
oder
Eskalationspläne.
Im
Wirtschaftskontext
helfen
Ausnahmefälle
dem
Unternehmen,
auf
Störungen
flexibel
zu
reagieren,
ohne
die
Gesamtorganisation
zu
gefährden.
oder
Lieferkettenstörungen,
technischer
Systemausfall,
wesentliche
Änderungen
rechtlicher
Rahmenbedingungen
oder
unvorhergesehene
Marktentwicklungen.
besondere
Freigaben,
Anweisungen
an
beteiligte
Akteure
und
transparente
Dokumentation.
Wichtig
sind
Verfahrensgrenzen,
zeitliche
Befristung,
Nachsorge
und
Revisionsmöglichkeiten,
damit
Ausnahmeentscheidungen
nachvollziehbar
und
verhältnismäßig
bleiben
und
später
wieder
auf
normale
Abläufe
zurückgekehrt
werden
kann.