Verwaltungsvereinbarungen
Verwaltungsvereinbarungen sind Abreden zwischen öffentlichen Stellen, die festlegen, wie Aufgaben verteilt, Prozesse koordiniert und Dienstleistungen erbracht werden. Sie dienen der Zusammenarbeit über Zuständigkeitsgrenzen hinweg, der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und der Harmonisierung von Abläufen, ohne dass hierfür neue Gesetze geschaffen werden müssen. Sie können bilateral oder multilateral sein und betreffen oft Bund, Länder, Kreise, Kommunen sowie weitere öffentliche Einrichtungen.
Rechtsnatur und Anwendungsbereich: Verwaltungsvereinbarungen gehören in der Regel zum Verwaltungsrecht. Sie können rechtlich verbindliche Abreden sein,
Inhalte und Zweck: Typische Regelungsgegenstände sind Aufgabenverteilung, Schnittstellen, Datenaustausch, Datenschutz, Kostenverteilung, Qualitätsstandards, Laufzeit, Änderungs- und Beendigungsmodalitäten
Entstehung und Praxis: Sie entstehen durch Beschlüsse der beteiligten Behörden, ggf. mit Genehmigungen oder Veröffentlichungspflichten. Sie
Bedeutung und Beispiele: Anwendungsfelder finden sich in der interkommunalen Abfallwirtschaft, der gemeinsamen Schul- oder Sozialverwaltung, der
Verhältnis zu anderen Instrumenten: Verwaltungsvereinbarungen unterscheiden sich von Gesetzen, Verordnungen oder Dienstanweisungen, dienen aber der Umsetzung