Verwaltungsregister
Verwaltungsregister bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung allgemein Registerbestände, in denen Daten gesammelt, gespeichert und verwaltet werden, die zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Sie können zentral, dezentral oder sektorenübergreifend angelegt sein und entstehen durch gesetzliche Grundlagen, Verordnungen oder Vereinbarungen zwischen Behörden. Zweck und Nutzung umfassen die Unterstützung von Verwaltungsprozessen, etwa die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen, die automatisierte Bearbeitung von Anträgen, die Bereitstellung von Dienstleistungen sowie Planung, Statistik und Evaluation öffentlicher Aufgaben. Sie dienen ferner der Vermeidung von Mehrfachspeicherung und verbessern Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen durch lückenlose Datenverläufe.
Typische Inhalte umfassen personenbezogene Daten zur Identifikation und zum Aufenthalt, Unternehmens- und Gewerbedaten, Eigentum oder Grunddaten
Zur Steigerung der Interoperabilität setzen Verwaltungsregister auf standardisierte Datenformate, Schnittstellen und Vernetzung, damit behördenübergreifend abgefragt werden