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Vertragsklausel

Eine Vertragsklausel ist eine Bestimmung in einem Vertrag, die Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Klauseln legen Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Gewährleistung, Haftung oder andere Bedingungen fest. Sie dienen dazu, das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien zu konkretisieren, Risiken zu verteilen und Abläufe zu standardisieren.

Vertragsklauseln können individuell verhandelt oder als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden. Sie finden sich in Kauf-,

Typische Klauselarten umfassen Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen, Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen, Zahlungs- und Preisbedingungen, Lieferfristen, Leistungsbeschreibungen, Gewährleistung,

Rechtslage und Beurteilung: Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen in Deutschland einer speziellen Prüfungsmaßstab. Klauseln in AGB müssen gemäß

Tipps zur Gestaltung: Klar formulierte, eindeutige Formulierungen; Verweis auf anwendbares Recht und Gerichtsstand; ausreichende Konkretisierung von

Liefer-,
Dienstleistungs-,
Arbeits-
oder
Lizenzverträgen
sowie
in
Kooperations-
oder
Rahmenvereinbarungen.
Die
Auslegung
orientiert
sich
am
Wortlaut,
dem
Sinn
der
Vereinbarung
und
dem
Zusammenhang
mit
dem
restlichen
Vertrag.
Regelungen
zu
Rücktritt
oder
Kündigung,
Salvatorische
Klauseln,
Vertragsstrafen,
Regelungen
zum
Datenschutz
sowie
Bestimmungen
zu
Gerichtsstand
und
anwendbarem
Recht.
In
Arbeits-
oder
Compliance-Verträgen
kommen
oft
Wettbewerbsverbote
und
Meldepflichten
vor.
§§
305
ff.
BGB
angemessenen
Interessen
abwägen;
sie
dürfen
den
Vertragspartner
nicht
unangemessen
benachteiligen.
Besonders
bei
Verbraucherverträgen
gelten
strengere
Regeln;
unzulässige
Klauseln
sind
unwirksam.
Individuell
ausgehandelte
Klauseln
genießen
größere
Gestaltungsspielräume,
bleiben
aber
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Vorgaben.
Pflichten
und
Fristen;
rechtliche
Prüfung
durch
Fachleute
vor
Verwendung
von
AGB
oder
neuen
Klauseln.