Vermittlungsgeschäfts
Vermittlungsgeschäft ist eine Form der Geschäftstätigkeit, bei der ein Vermittler durch das Vorstellen oder Herbeiführen von Verhandlungen zwischen zwei oder mehreren Parteien eine vertragliche Verbindung ermöglicht. Der Vermittler unterstützt die Kontaktaufnahme, führt ggf. erste Verhandlungen und schafft die Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags. In der Regel übernimmt der Vermittler keine vertragliche Eigenleistung, sondern vermittelt lediglich zwischen den Parteien und ermöglicht deren Einigung.
Typische Einsatzbereiche umfassen Bereiche wie Immobilien, Personalvermittlung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Handelsvertretung, Beschaffung oder Geschäftsverträge zwischen Unternehmen.
Zu den Pflichten des Vermittlers gehören sachliche, umfassende und zutreffende Informationen über potenzielle Vertragspartner, Vermeidung von
Die Vergütung erfolgt meist als Provision oder Pauschalhonorar, oft abhängig vom erfolgreichen Abschluss eines Vertrages oder
Rechtlich erfolgt Vermittlungsgeschäfts im Wesentlichen nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Die konkreten Rechte, Pflichten sowie