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Urteilsvermögen

Urteilsvermögen bezeichnet die kognitive Fähigkeit, Informationen zu sammeln, zu bewerten und auf Basis von Fakten, Werten und Konsequenzen vernünftige Entscheidungen zu treffen. Es umfasst Wahrnehmung, Analyse, Abwägung sowie die Fähigkeit, langfristige Folgen abzuschätzen und Emotionen angemessen zu berücksichtigen.

Der Begriff verweist auf das Zusammenspiel von Urteilen (als Ergebnisse des Denkprozesses) und Vermögen (Kapazität). In

In Psychologie, Pädagogik und Bildungsforschung wird Urteilsvermögen als entwickelbare Kompetenz betrachtet. Es hängt von kognitiven Fähigkeiten,

Im Rechtswesen und in der Medizin spielt Urteilsvermögen als Rechts- oder Geschäftsfähigkeit eine Rolle. Für Verträge

Kognitionsfaktoren wie Vorurteile, Bestätigungsfehler, übermäßige Selbstsicherheit oder emotionale Belastungen können das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Umgekehrt fördern Reflexion,

Verwandte Begriffe: Urteilsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Diskretion, Urteilskraft.

der
Alltagssprache
wird
Urteilsvermögen
oft
mit
Diskretion
oder
gesundem
Menschenverstand
gleichgesetzt.
Bildung,
Erfahrung,
Moral-
und
Werthormen
sowie
metakognitiven
Strategien
ab.
Förderung
durch
kritisches
Denken,
Reflexion,
Informationsbewertung,
Perspektivenwechsel.
oder
Testamente
wird
beachtet,
ob
eine
Person
die
Tragweite
ihrer
Entscheidungen
versteht.
Einschränkungen
treten
bei
Demenz,
akuten
psychischen
Erkrankungen
oder
schweren
Störungen
auf,
wodurch
rechtliche
Handlungsfähigkeit
eingeschränkt
sein
kann.
Informationsvielfalt,
strukturierte
Entscheidungsprozesse,
Feedback
und
klare
Ziele
die
Qualität
von
Urteilen.