Urteilsfähigkeit
Urteilsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, die Grundlagen und Folgen eigener Entscheidungen zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Sie umfasst das Vermögen, Ursachen und Auswirkungen von Handlungen abzuschätzen, Verantwortung abzuwägen und zwischen richtigen und falschen Handlungen zu unterscheiden. Der Begriff wird sowohl in medizinisch-psychologischen als auch in rechtlichen Kontexten verwendet. Er ist kein statischer Charakterzug, sondern kann je nach Situation, Aufgabenstellung oder Gesundheitszustand variieren.
Im Rechtswesen spielt Urteilsfähigkeit eine zentrale Rolle. In Deutschland wird regelmäßig geprüft, ob eine Person geschäftsfähig
Die Beurteilung erfolgt oft durch medizinische oder gerichtlich-psychiatrische Gutachten. Kriterien umfassen Verständnis der Situation, Fähigkeit, Folgen
Wichtige Merkmale: Urteilsfähigkeit ist dynamisch und kontextabhängig; sie kann zeitweise fehlen, etwa bei Demenz, akuten Erkrankungen