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Urteilsfähigkeit

Urteilsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, die Grundlagen und Folgen eigener Entscheidungen zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Sie umfasst das Vermögen, Ursachen und Auswirkungen von Handlungen abzuschätzen, Verantwortung abzuwägen und zwischen richtigen und falschen Handlungen zu unterscheiden. Der Begriff wird sowohl in medizinisch-psychologischen als auch in rechtlichen Kontexten verwendet. Er ist kein statischer Charakterzug, sondern kann je nach Situation, Aufgabenstellung oder Gesundheitszustand variieren.

Im Rechtswesen spielt Urteilsfähigkeit eine zentrale Rolle. In Deutschland wird regelmäßig geprüft, ob eine Person geschäftsfähig

Die Beurteilung erfolgt oft durch medizinische oder gerichtlich-psychiatrische Gutachten. Kriterien umfassen Verständnis der Situation, Fähigkeit, Folgen

Wichtige Merkmale: Urteilsfähigkeit ist dynamisch und kontextabhängig; sie kann zeitweise fehlen, etwa bei Demenz, akuten Erkrankungen

ist;
bei
Minderjährigen
oder
bestimmten
Personen
kann
die
Geschäftsfähigkeit
eingeschränkt
sein.
Die
Fähigkeit,
ein
Testament
zu
errichten,
wird
als
Testierfähigkeit
bezeichnet.
Im
Strafrecht
betrifft
die
Frage
der
Urteilsfähigkeit
die
Schuldfähigkeit:
Wer
aufgrund
einer
geistigen
Störung
oder
eines
vorübergehenden
Rausches
nicht
in
der
Lage
ist,
das
Unrecht
der
Tat
einzusehen
oder
nach
dieser
Einsicht
zu
handeln,
ist
unter
Umständen
schuldunfähig
oder
vermindert
schuldfähig.
abzuschätzen,
Gedächtnis,
Urteilsvermögen,
Impulskontrolle
und
Fähigkeit
zur
selbstständigen
Entscheidung.
Die
Anforderungen
variieren
je
nach
Aufgabe
und
Rechtslage.
oder
Rauschzuständen.
Alter,
kulturelle
und
normative
Faktoren
können
ebenfalls
eine
Rolle
spielen.
In
der
Praxis
bedeutet
Urteilsfähigkeit
eine
differenzierte
Abwägung,
oft
unter
Einbeziehung
medizinischer
Fachleute,
Rechtsanwälte
und
Gerichte.