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Unterplanung

Unterplanung bezeichnet in der Planungs- und Baupraxis die Phase, in der ausgehend von einem Konzept die Details so festgelegt werden, dass ein Vorhaben realisiert werden kann. Sie folgt typischerweise der Vor- und Entwurfsplanung und dient der Konkretisierung von Geometrien, Bauteilen, Materialien, Funktionen und technischen Systemen.

Ziele der Unterplanung sind die Verbindlichkeit der Planung, die Ausführungsreife der Unterlagen sowie die rechtssichere Grundlage

Typische Arbeiten der Unterplanung umfassen die Erstellung detaillierter Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails), Ausführungspläne, Stücklisten und

Abgrenzung: Die Unterplanung folgt auf Vor- und Entwurfsplanung und führt die Konzepte in konkrete Bau- bzw.

Auswirkungen: Ein detaillierter Planungsstand erleichtert Kosten- und Terminkontrolle, erhöht die Planungssicherheit und ermöglicht eine effizientere Bauausführung.

für
Genehmigungen,
Ausschreibung
und
Bauausführung.
Sie
schafft
die
notwendige
Detailtiefe,
um
Angebote
einholen,
Bauabläufe
planen
und
Kosten
kontrollieren
zu
können.
Oft
umfasst
sie
auch
die
Prüfung
von
Normen,
Standards
und
Schnittstellen
zwischen
Fachdisziplinen.
Mengenermittlungen,
Bauablauf-
und
Terminpläne
sowie
Leistungsbeschreibungen
und
Berechnungen
für
tragende
Bauteile,
Haustechnik
und
Bauphysik.
In
der
Praxis
erfolgt
eine
enge
interdisziplinäre
Abstimmung
mit
Tragwerksplanung,
Haustechnik,
Elektro-,
Brandschutz-
und
Gebäudesystemplanung;
BIM-
oder
CAD-Modelle
unterstützen
die
Koordination
und
Dokumentation.
Dabei
werden
Werks-
und
Herstellerspezifikationen
berücksichtigt,
um
eine
reibungslose
Ausschreibung
zu
ermöglichen.
Ausführungsunterlagen
über.
Änderungen
in
späteren
Phasen
sind
kosten-
und
zeitaufwändiger,
daher
wird
ihr
Erfolg
stark
von
frühzeitiger
Abstimmung
und
klaren
Verantwortlichkeiten
geprägt.