Unterlizenzvertrag
Ein Unterlizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen dem ursprünglichen Lizenznehmer und einem Dritten, durch den dem Dritten Nutzungsrechte an einem lizenzierten Gut eingeräumt werden. Die Rechtsgrundlage für eine Unterlizenz ergibt sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag; häufig ist hierfür die ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers erforderlich oder die Unterlizenz ist dort bereits erlaubt. Der Unterlizenznehmer erhält die Rechte nur im Rahmen der im Unterlizenzvertrag festgelegten Bedingungen und muss die Vorgaben der ursprünglichen Lizenz beachten.
Wesentliche Inhalte sind der Umfang der Nutzungsrechte, geographische Geltung, Laufzeit, Anzahl der zulässigen Unterlizenzen, Gebühren- und
Beziehungen und Folgen: Der Unterlizenznehmer erhält die vertraglich eingeräumten Rechte und muss diese sachgerecht nutzen sowie
Anwendungsbereiche sind vor allem Software-, Musik- und Filmlizenzen, Patente, Marken sowie Verlagsrechte. Unterlizenzverträge kommen außerdem häufig
Rechtliche Hinweise: Sub-Lizenzverträge können von nationalem Recht, Urheber- und Patentrechten sowie Wettbewerbsrecht beeinflusst werden. Vor Abschluss