Hauptlizenz
Hauptlizenz bezeichnet im Bereich des Rechts und der Rechteverwertung eine ursprüngliche Lizenzvereinbarung, die dem Lizenznehmer das Recht einräumt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk, eine Technologie oder ein anderes schützenswertes Gut innerhalb eines festgelegten Rahmens zu nutzen. Die Hauptlizenz bildet die Grundlage der Nutzung und legt die zentralen Parameter fest.
Sie definiert typischerweise den Umfang der Nutzungsrechte, das geografische Anwendungsgebiet (Territorium), die Dauer der Lizenz, das
In vielen Rechts- und Wirtschaftskontexten besteht daneben das Konzept der Nebenlizenz oder Teillizenz. Eine Nebenlizenz wird
Typische Anwendungsbereiche sind Softwarelizenzen, Medienrechte (z. B. Musik, Film), Urheber- und Patentrechte sowie Technologielizenzen. Die konkreten
Siehe auch: Nebenlizenz, Lizenzvertrag, Exklusivlizenz, Nicht-exklusivlizenz, Lizenzgebühren.