Lizenznehmers
Lizenznehmer ist die Bezeichnung für eine Person oder ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an geistigem Eigentum durch einen Lizenzvertrag erhält. Im Plural wird der Begriff meist als Lizenznehmer (die Lizenznehmer) verwendet.
Ein Lizenzvertrag legt fest, welcher Gegenstand genutzt werden darf (Software, Texte, Marken, Patente), welcher Umfang (exklusiv
Der Lizenznehmer erhält die vereinbarten Nutzungsrechte, bleibt aber Eigentum des Lizenzgebers. Sublicensing ist nur erlaubt, sofern
Der Lizenzgeber behält das Eigentum an den Schutzrechten; der Lizenznehmer darf das IP-Produkt in dem vertraglich
Typische Anwendungsbereiche sind Softwarelizenzen, Verlagslizenzen, Markenlizenzen, Patentlizenzen und Fertigungs- bzw. Vertriebsrechte.
Rechtlich basieren Lizenzverträge überwiegend auf Vertragsrecht; relevante gesetzliche Rahmenwerke in Deutschland sind Urheberrechtsgesetz, MarkenG und PatG.
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