Home

Lizenznehmers

Lizenznehmer ist die Bezeichnung für eine Person oder ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an geistigem Eigentum durch einen Lizenzvertrag erhält. Im Plural wird der Begriff meist als Lizenznehmer (die Lizenznehmer) verwendet.

Ein Lizenzvertrag legt fest, welcher Gegenstand genutzt werden darf (Software, Texte, Marken, Patente), welcher Umfang (exklusiv

Der Lizenznehmer erhält die vereinbarten Nutzungsrechte, bleibt aber Eigentum des Lizenzgebers. Sublicensing ist nur erlaubt, sofern

Der Lizenzgeber behält das Eigentum an den Schutzrechten; der Lizenznehmer darf das IP-Produkt in dem vertraglich

Typische Anwendungsbereiche sind Softwarelizenzen, Verlagslizenzen, Markenlizenzen, Patentlizenzen und Fertigungs- bzw. Vertriebsrechte.

Rechtlich basieren Lizenzverträge überwiegend auf Vertragsrecht; relevante gesetzliche Rahmenwerke in Deutschland sind Urheberrechtsgesetz, MarkenG und PatG.

---

oder
nicht-exklusiv),
räumlich
und
zeitlich,
sowie
Gegenleistung
und
Berichtspflichten.
der
Vertrag
dies
gestattet.
Zu
den
Pflichten
gehören
die
Beachtung
von
Nutzungsbedingungen,
Vertraulichkeit,
Datenschutz
und
ggf.
Wartung,
sowie
die
Zahlung
von
Lizenzgebühren.
festgelegten
Rahmen
nutzen.
Verstöße
gegen
den
Vertrag
können
zur
Kündigung,
Nachbesserung,
Schadensersatz
oder
rechtlichen
Schritten
führen.
Je
nach
Rechtsgebiet
können
Registrierungspflichten,
Meldepflichten
oder
wettbewerbsrechtliche
Vorgaben
gelten.
Lizenzvereinbarungen
dienen
dem
Zugang
zu
Technologien,
Inhalten
oder
Marken,
ohne
Eigentum
am
jeweiligen
IP-Recht
zu
übertragen.