Home

Teilzeitstellen

Teilzeitstellen bezeichnet Arbeitsverträge oder Positionen mit reduzierter wöchentlicher Arbeitszeit im Vergleich zur üblichen Vollzeit. Sie können dauerhaft oder zeitlich befristet erfolgen und werden häufig genutzt, um Beruf und Familie zu vereinbaren oder um flexibel auf Personalbedarf zu reagieren. In vielen Branchen, besonders im Dienstleistungssektor, nehmen Teilzeitarbeitsverhältnisse einen großen Anteil der Beschäftigten ein.

Rechtsrahmen: In Deutschland regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Rechte und Pflichten rund um Teilzeit

Formen und Praxis: Teilzeit lässt sich dauerhaft (Lebenszeitteilzeit) oder zeitlich befristet gestalten. Beliebt ist auch Jobsharing,

Auswirkungen: Teilzeit kann Karrierewege beeinflussen; Vergütung und Urlaub werden anteilig berechnet, und Sozialleistungen richten sich nach

und
befristete
Arbeitsverträge.
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer,
die
in
einem
Unternehmen
mit
mehr
als
15
Beschäftigten
arbeiten
und
seit
mindestens
sechs
Monaten
dort
beschäftigt
sind,
können
einen
Antrag
auf
Teilzeit
stellen.
Der
Arbeitgeber
muss
den
Antrag
prüfen
und
innerhalb
einer
festgelegten
Frist
begründet
ablehnen,
wenn
betriebliche
Gründe
dagegen
sprechen.
Teilzeitarbeit
muss
grundsätzlich
mit
denselben
Rechten
und
Pflichten
wie
Vollzeit
arbeiten,
anteilig
bei
Vergütung,
Urlaub
und
Sozialleistungen
berücksichtigt
werden.
Diskriminierung
aufgrund
des
Teilzeitstatus
ist
verboten.
bei
dem
sich
zwei
Teilzeitkräfte
eine
Vollzeitstelle
teilen.
Für
Familienphasen
gelten
besondere
Regelungen:
Nach
dem
Bezug
von
Elternzeit
besteht
oft
die
Möglichkeit,
in
Teilzeit
zurückzukehren
(Elternteilzeit)
mit
Höchstgrenzen
des
Stundumfangs
und
Zeitrahmens.
dem
Teilzeitumfang.
Flexible
Arbeitszeitmodelle,
Arbeitszeitkonten
und
Vertrauensarbeitszeit
ergänzen
Teilzeitkonzepte
und
erhöhen
die
Gestaltungsspielräume
sowohl
für
Arbeitgeber
als
auch
Arbeitnehmer.