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Tarifkalkulation

Tarifkalkulation bezeichnet im Rechnungswesen die Preisbildung eines Auftrags auf Basis tarifvertraglich geregelter Entgelte. Sie kommt vorrangig in Branchen mit gültigen Tarifverträgen zum Einsatz, zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie, im Baugewerbe, im öffentlichen Dienst und in dienstleistungsbereichen mit Tarifbindung. Das Ziel ist, Aufträge so zu kalkulieren, dass sie die tatsächlichen tariflichen Entgelte decken und gleichzeitig wettbewerbsfähige Preise ermöglichen, die sich an den kollektiv vereinbarten Rahmenbedingungen orientieren.

In der Tarifkalkulation werden üblicherweise folgende Kostenelemente berücksichtigt: Tarifliche Arbeitsentgelte oder Löhne gemäß Lohngruppe bzw. Tarifstufe,

Die Tarifkalkulation erleichtert die Einhaltung von Tarifverträgen, schafft Transparenz in der Preisbildung und ermöglicht den Vergleich

Arbeitszeitanteile
(Normalzeit,
Überstunden),
tarifliche
Zuschläge
wie
Nacht-,
Schicht-
oder
Sonntagszuschläge,
sowie
ggf.
gesetzliche
Zuschläge.
Hinzu
kommen
Material-
und
Fremdkosten,
Gemeinkosten
und
Zuschläge
(Verwaltung,
Werkstatt,
Betriebsmittel),
Risiko-
und
Gewinnzuschlag.
Bei
der
Berechnung
wird
die
kalkulierte
Arbeitszeit
mit
dem
tariflichen
Stundensatz
multipliziert,
anschließend
Material-
und
Gemeinkosten
addiert
und
schließlich
ein
Gewinnaufschlag
angewendet,
um
den
endgültigen
Preis
pro
Stunde
oder
pro
Auftrag
zu
bestimmen.
von
Angeboten.
Sie
kann
jedoch
zu
weniger
Flexibilität
führen
und
ist
stark
abhängig
von
den
aktuellen
Tarifverträgen;
bei
Änderung
der
Tarife
müssen
Preise
entsprechend
angepasst
werden.
Sie
dient
oft
als
Grundlage
für
Ausschreibungen,
Angebotserstellung
und
Budgetplanung
und
wird
durch
betriebswirtschaftliche
Methoden
ergänzt,
etwa
zur
Deckung
von
Ausfallzeiten
oder
Risiken.