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Gewinnzuschlag

Gewinnzuschlag ist ein Begriff aus der Kostenrechnung und bezeichnet einen Aufschlag auf die Kosten einer erstellten Leistung, um einen vorgesehenen Gewinn oder eine bestimmte Rendite zu sichern. Er wird vor allem in der Kalkulation von Preisen verwendet und dient dazu, Kosten, Risiko, finanzielle Belastungen und Investitionsanlässe in einer Preiskalkulation abzubilden.

Der Gewinnzuschlag wird typischerweise im Rahmen der Zuschlagskalkulation als Prozentsatz der Kosten oder als fixer Betrag

Es ist wichtig zu unterscheiden, dass der Gewinnzuschlag eine interne Kalkulationsgröße ist und nicht direkt den

Rechtliche und organisatorische Aspekte können Einfluss haben: In öffentlichen Aufträgen können Transparenz- und Angemessenheitsanforderungen an Zuschläge

festgelegt.
Häufig
fließen
dabei
Faktoren
wie
Projektrisiko,
Arbeits-
und
Kapitalbindung,
Verwaltungsaufwand
sowie
Finanzierungskosten
in
die
Höhe
des
Zuschlags
ein.
Die
Höhe
kann
je
nach
Branche,
Auftragsart,
Marktsituation
und
Unternehmenspolitik
variieren.
buchhalterischen
Gewinn
widerspiegelt,
der
in
der
Jahresabschlussrechnung
ausgewiesen
wird.
Sein
Zweck
ist
die
Bestimmung
eines
Verkaufspreises,
der
den
angestrebten
Deckungsbeitrag
sicherstellt.
In
der
Praxis
kommt
der
Gewinnzuschlag
vor
allem
im
Bauwesen,
in
der
Industrie
und
im
Dienstleistungssektor
vor,
wo
Angebote
und
Ausschreibungen
oft
auf
Basis
der
Zuschlagskalkulation
erstellt
werden.
gestellt
werden;
in
der
Abrechnung
gegenüber
Tochtergesellschaften
können
Transferpreisregelungen
relevant
werden.
Beispiel:
Kostenbasis
100.000
Euro,
Gewinnzuschlag
8
%
ergibt
einen
Preis
von
108.000
Euro.