Schnittstellenvereinbarungen
Schnittstellenvereinbarungen sind vertragliche oder normative Festlegungen, die die Bedingungen für die Interaktion zwischen Systemen, Prozessen oder Organisationen definieren, um Interoperabilität und reibungslose Daten- und Funktionsübergaben sicherzustellen.
Zweck ist es, Verantwortlichkeiten festzulegen, Datenformate, Kommunikationsprotokolle, Terminologien, Abhängigkeiten, Schnittstellenversionierung, Tests, Abnahme und Eskalationen geregelt zu
Inhaltlich umfassen Schnittstellenvereinbarungen den Umfang der Schnittstelle, Datenmodelle und Semantik, Format und Übertragungswege, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen,
Typen: Schnittstellen zwischen Softwarekomponenten, zwischen IT-Systemen, zwischen Organisationseinheiten oder zwischen Lieferanten und Kunden; oft unterstützen sie
Lebenszyklus: Erstellung, Review, Freigabe, Implementierung, Monitoring, regelmäßige Aktualisierung und Audits. Governance regelt Change Control, Dokumentation und
Nutzen: Klar definierte Schnittstellen reduzieren Integrationsaufwand, erhöhen Transparenz, erleichtern Wartung und Skalierung. Risiken entstehen bei unvollständigen