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Scheidungen

Scheidungen bezeichnet im Rechtsraum der deutschsprachigen Länder die rechtskräftige Beendigung einer Ehe durch gerichtliche Entscheidung oder durch Einigung der Ehegatten. Danach endet der rechtsverbindliche Ehestatus; die Partner gelten wieder als ledig.

Es gibt einvernehmliche Scheidungen, bei denen die Ehegatten sich über alle Scheidungsfolgen (Sorgerecht oder Umgangsrecht, Unterhalt,

Die Scheidung hat typischerweise Auswirkungen auf den künftigen Rechtsstatus der Partner: Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame

Scheidungen haben soziale und wirtschaftliche Folgen, insbesondere für Kinder. Die rechtliche Gestaltung variiert stark je nach

Vermögensaufteilung)
einigen
und
gemeinsam
beim
Familiengericht
eine
Scheidungsfolgevereinbarung
bzw.
einen
Scheidungsantrag
stellen.
Daneben
gibt
es
streitige
Scheidungen,
bei
denen
der
andere
Ehegatte
Einwendungen
erhebt
oder
formale
oder
inhaltliche
Streitpunkte
bestehen;
der
Gerichtstermin
klärt
dann
die
Scheidungsfolgen.
In
vielen
Rechtsordnungen,
darunter
dem
deutschen
Recht,
ist
in
der
Regel
eine
Trennung
von
mindestens
einem
Jahr
erforderlich,
bevor
eine
Scheidung
möglich
ist;
Ausnahmen
bestehen
bei
einer
Zerrüttung
der
Ehe,
die
keinen
Trennungszeitraum
voraussetzen
kann.
minderjährige
Kinder,
Kindes-
und
ggf.
Ehegattenunterhalt,
Vermögensaufteilung
und
der
Versorgungsausgleich
bzw.
Zugewinnausgleich.
Zudem
wird
geregelt,
wie
künftige
Lebensverhältnisse
ohne
den
Ehepartner
fortbestehen.
In
bestimmten
Fällen
können
Aufhebung
und
Nichtigkeit
der
Ehe
(Aufhebung/Nichtigkeit)
greifen,
etwa
bei
Minderjährigkeit,
fehlender
Geschäftsfähigkeit
oder
anderem
Anfechtungsgrund.
Land,
Rechtsordnung
und
kulturellem
Umfeld.