Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist im deutschen Familienrecht der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche im Fall einer Scheidung. Ziel ist es, die während der Ehe gemeinsam erworbenen Ansprüche gerecht auf beide Ehepartner zu verteilen, damit beide in der zukünftigen Altersvorsorge berücksichtigt sind.
Rechtsgrundlage bilden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 1587 BGB und folgende. Der Ausgleich erfolgt in
Zur Berechnung wird ein Versorgungsausgleichskonto geführt. Die Werte werden zum Stichtag der Entscheidung festgelegt; Bewertungsmethoden unterscheiden
Die Praxis zeigt: Ist ein Ausgleich notwendig, entscheidet das Gericht Form und Umfang; die Parteien können
Durch Reformen, insbesondere 2009, wurde ein modernes Versorgungsausgleichssystem eingeführt. Das Ausgleichskonto-Modell soll die Berechnung standardisieren und