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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist im deutschen Familienrecht der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche im Fall einer Scheidung. Ziel ist es, die während der Ehe gemeinsam erworbenen Ansprüche gerecht auf beide Ehepartner zu verteilen, damit beide in der zukünftigen Altersvorsorge berücksichtigt sind.

Rechtsgrundlage bilden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 1587 BGB und folgende. Der Ausgleich erfolgt in

Zur Berechnung wird ein Versorgungsausgleichskonto geführt. Die Werte werden zum Stichtag der Entscheidung festgelegt; Bewertungsmethoden unterscheiden

Die Praxis zeigt: Ist ein Ausgleich notwendig, entscheidet das Gericht Form und Umfang; die Parteien können

Durch Reformen, insbesondere 2009, wurde ein modernes Versorgungsausgleichssystem eingeführt. Das Ausgleichskonto-Modell soll die Berechnung standardisieren und

der
Regel
im
Scheidungsverfahren,
kann
aber
auch
durch
vertragliche
Vereinbarung
der
Parteien
erfolgen.
Er
umfasst
Ansprüche
aus
der
gesetzlichen
Rentenversicherung,
aus
der
betrieblichen
Altersversorgung
sowie
aus
privaten
Vorsorgemaßnahmen;
Ansprüche,
die
nach
der
Scheidung
entstehen,
bleiben
unberücksichtigt.
sich
je
nach
Art
der
Versorgung:
Anwartschaften
in
der
gesetzlichen
Rentenversicherung,
Versorgungsansprüche
aus
betrieblicher
Altersversorgung
sowie
aus
privaten
Vorsorgemodellen
werden
entsprechend
bewertet.
Der
Ausgleich
kann
durch
Übertragung
von
Rechten
auf
den
anderen
Ehepartner
oder
durch
eine
Geldleistung
erfolgen;
in
vielen
Fällen
wird
eine
Kombination
aus
beidem
genutzt.
aber
auch
durch
einen
Vergleich
eine
Einigung
herbeiführen.
Der
Prozess
kann
komplex
sein
und
internationale
Rechtsfragen,
individuelle
Versorgungsträger
und
unterschiedliche
Bewertungsverfahren
betreffen;
Ziel
bleibt
die
faire
Verteilung
der
während
der
Ehe
erworbenen
Ansprüche.
die
Durchführung
erleichtern.
Insgesamt
dient
der
Versorgungsausgleich
dazu,
eine
angemessene
und
faire
Altersabsicherung
beider
Ehepartner
sicherzustellen.