Gerichtstermin
Der Gerichtstermin bezeichnet im deutschen Rechtswesen den Termin, zu dem eine gerichtliche Verhandlung stattfindet oder stattfinden soll. Er wird durch das Gericht festgelegt und den Beteiligten in der Regel durch eine Ladung (Vorladung) angekündigt. Gerichtstermine kommen in unterschiedlichen Verfahren vor, insbesondere im Zivilprozess und im Strafverfahren.
Im Zivilprozess dient der Gerichtstermin der Klärung des Rechtsstreits. In der Regel treten Kläger, Beklagte und
Im Strafverfahren erfolgt der Gerichtstermin meist als Hauptverhandlung. Angeklagter, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Zeugen und Sachverständige
Nicht erscheinen ohne berechtigtes Interesse kann rechtliche Folgen haben, etwa ein Versäumnisurteil im Zivilprozess oder eine
Zusammengefasst ist der Gerichtstermin der geplante Tag, an dem die gerichtliche Verhandlung beginnt beziehungsweise beginnen soll.