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Gerichtstermin

Der Gerichtstermin bezeichnet im deutschen Rechtswesen den Termin, zu dem eine gerichtliche Verhandlung stattfindet oder stattfinden soll. Er wird durch das Gericht festgelegt und den Beteiligten in der Regel durch eine Ladung (Vorladung) angekündigt. Gerichtstermine kommen in unterschiedlichen Verfahren vor, insbesondere im Zivilprozess und im Strafverfahren.

Im Zivilprozess dient der Gerichtstermin der Klärung des Rechtsstreits. In der Regel treten Kläger, Beklagte und

Im Strafverfahren erfolgt der Gerichtstermin meist als Hauptverhandlung. Angeklagter, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Zeugen und Sachverständige

Nicht erscheinen ohne berechtigtes Interesse kann rechtliche Folgen haben, etwa ein Versäumnisurteil im Zivilprozess oder eine

Zusammengefasst ist der Gerichtstermin der geplante Tag, an dem die gerichtliche Verhandlung beginnt beziehungsweise beginnen soll.

ihre
anwaltlichen
Vertreter
vor
dem
zuständigen
Gericht
zusammen;
es
kann
eine
Beweisaufnahme
stattfinden
und
der
Richter
kann
über
den
Streitverlauf
entscheiden
oder
weitere
Beweismittel
anordnen.
Am
Ende
des
Termins
kann
das
Gericht
eine
Entscheidung
treffen
oder
weitere
Verhandlungen
ansetzen.
nehmen
teil.
Ziel
ist
Beweisaufnahme,
Rechtsprüfung
und
ggf.
Urteil.
Nach
dem
Termin
kann
es
zu
weiteren
Terminen
kommen,
beispielsweise
zur
Verlesung
des
Urteils,
zu
Rechtsmitteln
oder
zu
einer
Nachverhandlung.
Androhung
von
Zwangsmaßnahmen
im
Strafprozess.
Gerichtstermine
finden
überwiegend
in
neutralen
Gerichtsgebäuden
statt
und
sind
in
der
Regel
öffentlich,
es
sei
denn,
bestimmte
Rechtsvorschriften
sehen
Geheimhaltung
vor.
Er
dient
der
Behandlung
des
Rechtsstreits,
der
Beweisaufnahme
und
der
Entscheidung
durch
das
Gericht.