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Scheidung

Scheidung bezeichnet die rechtliche Beendigung einer Ehe durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde. Sie beendet die eheliche Lebensgemeinschaft, schließt Pflichten und Rechte der Partner aus der Ehe und führt häufig zu Vermögensaufteilungen, Unterhaltszahlungen sowie Regelungen zum Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern.

Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen: Die Scheidung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Rechtsraums. In vielen Ländern

Ablauf: Der Prozess beginnt mit dem Antrag, der beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Es folgen Verhandlung(en)

Auswirkungen: Die Scheidung beendet die rechtliche Partnerschaft. Vermögenswerte werden geregelt, Unterhaltspflichten festgelegt, und Ansprüche auf den

Besonderheiten: Nach der Scheidung kann der frühere Ehepartner den Familiennamen ändern oder zum Geburtsnamen zurückkehren; verheiratete

Alternative: Manche Paare wählen eine einvernehmliche Trennung oder eine formelle Auflösung der Ehe durch Scheidung. Eine

ist
sie
möglich,
wenn
die
Ehe
als
gescheitert
gilt;
oft
wird
eine
Trennung
oder
das
Leben
getrennt
über
eine
bestimmte
Zeit
vorausgesetzt.
In
manchen
Systemen
kann
zusätzlich
eine
Zustimmung
beider
Partner
oder
eine
Wahrung
des
Wohls
der
Kinder
verlangt
werden;
oft
wird
Mediation
empfohlen
oder
vorgeschrieben.
und
eine
gerichtliche
Entscheidung
oder
ein
Vergleich.
Sobald
der
Scheidungsbeschluss
rechtskräftig
ist,
endet
die
Ehe.
nächsten
Lebensstandard
geklärt.
Für
gemeinsame
Kinder
werden
Sorgerecht,
Aufenthaltsregelungen
und
Unterhaltszahlungen
festgelegt.
Personen
können
erneut
heiraten.
Annullierung
der
Ehe
kommt
in
Frage,
wenn
die
Ehe
von
Anfang
an
ungültig
war.