Rechtspflichten
Rechtspflichten bezeichnet im deutschen Rechtsverständnis die verbindlichen Pflichten, die dem Einzelnen oder einer juristischen Person durch das Recht auferlegt werden. Sie stehen im Gegensatz zu Rechten: Während Rechte Ansprüche gegen andere begründen, verpflichten Rechtspflichten zur Handlung oder zum Unterlassen in einer Weise, die rechtlich durchsetzbar ist. Rechtsquellen für solche Pflichten sind in der Regel Gesetze und Verordnungen, vertragliche Vereinbarungen sowie richterliche Entscheidungen, die Rechtsverhältnisse regeln. Daneben ergeben sich Pflichten aus anderen Rechtsordnungsvorschriften wie dem Straf- oder Verwaltungsrecht.
Typisch entstehen Rechtspflichten aus drei Hauptquellen: gesetzliche Pflichten, vertragliche Pflichten und straf- bzw. aufsichtsrechtliche Pflichten. Beispiele:
Rechtspflichten unterscheiden sich von moralischen Pflichten, da Letztere oft nicht rechtlich durchsetzbar sind. Für Unternehmen und