Rechteumfang
Rechteumfang bezeichnet in der Rechtswissenschaft den Umfang, die Grenzen und die Durchsetzbarkeit eines Rechts. Er bestimmt, welche Ansprüche ein Rechtsinhaber geltend machen kann, welche Handlungen erlaubt sind und wo der Rechtsrahmen endet. Der Umfang hängt von der Art des Rechts ab (absolute Rechte wie Eigentum oder Persönlichkeitsrechte vs. relative Rechte wie vertragliche Ansprüche) sowie von den einschlägigen Normen, dem Zweck des Rechts und seiner Auslegung durch Gerichte.
Im Bereich der Eigentums- und dinglichen Rechte wird der Umfang durch das Rechtsobjekt und das gesetzliche
Bei Forderungen und Schuldverhältnissen bestimmt der Rechtsumfang, woraus der Gläubiger einen Anspruch ableitet (z. B. Leistung)
Die Auslegung des Rechtsumfang erfolgt durch Gerichte unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm, des Grundrechtsrahmens, der