Nichtbebauung
Nichtbebauung bezeichnet in der Raumordnung und im Bauleitplanverfahren die Zuweisung bestimmter Flächen, auf denen eine Bebauung ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Ziel ist der Erhalt offener Räume, der Natur- und Landschaftspflege sowie der Schutz von Boden, Wasser und Klima. Typische Gründe sind die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen, der Hochwasserschutz, der Erhalt biodiverser Lebensräume oder die Freihaltung von Grün- und Erholungsräumen.
Die Festlegung erfolgt in kommunalen Bauleitplänen, etwa im Flächennutzungsplan oder in Bebauungsplänen. Die Rechtsgrundlage bildet das
Nichtbebauungsflächen finden sich häufig in Überschwemmungsgebieten, Retentionsräumen, Hangzonen, Schutzgebieten oder als grüne Pufferzonen zwischen Siedlungen. Die