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Bauleitplanverfahren

Bauleitplanverfahren bezeichnet das gesetzliche Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen in Deutschland gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB). Ziel ist es, die künftige bauliche Nutzung des Bodens geordnet, nachvollziehbar und rechtssicher festzulegen. Es unterscheidet zwei Arten von Bauleitplänen: den Flächennutzungsplan (FNP), der die grundsätzliche Nutzung des Gemeindegebiets festlegt, und den Bebauungsplan (BPlan), der für konkrete Gebiete detaillierte Nutzungs‑, Maßstab‑ und Bauvorschriften regelt.

Der Prozess beginnt mit der Aufstellung des Plans durch die Gemeinde. Es folgt die frühzeitige Beteiligung

Der Flächennutzungsplan dient der übergeordneten Ordnung der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet; der Bebauungsplan enthält die detaillierten

der
Öffentlichkeit
und
der
Träger
öffentlicher
Belange
gemäß
§
3
BauGB,
ggf.
eine
Umweltprüfung.
Danach
wird
der
Planentwurf
öffentlich
ausgelegt,
und
Bürgerinnen
und
Bürger
sowie
Behörden
können
Stellungnahmen
abgeben.
Im
weiteren
Verlauf
erfolgt
die
Abwägung
der
eingegangenen
Belange,
über
die
der
Rat
durch
Beschluss
entscheidet.
Nach
dem
Beschluss
wird
der
Plan
bekannt
gemacht;
er
tritt
mit
der
in
der
Bekanntmachung
festgelegten
Rechtswirkung
in
Kraft.
Rechtsmittel
gegen
Bauleitpläne,
insbesondere
Anfechtungs-
oder
Verpflichtungsklagen
vor
Verwaltungsgerichten,
bleiben
möglich.
Festsetzungen
für
einzelne
Teilbereiche,
zum
Beispiel
Art
der
baulichen
Nutzung,
Bauweise,
Grünflächen
und
weitere
im
Planfestlegungsumfang.
Umweltbelange
sind,
insbesondere
bei
größeren
Plänen,
durch
Umweltprüfungen
und
Berücksichtigung
entsprechender
Belange
zu
beachten.