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Langzeitbehalte

Langzeitbehalte bezeichnet den planmäßigen Erhalt von Informationen, Daten oder physischen Objekten über längere Zeiträume hinweg, oft jenseits üblicher Lebenszyklen. Der Begriff wird vor allem in der Archivierung, dem Information Governance und der Langzeitarchivierung verwendet und umfasst sowohl digitale als auch analoge Bestände. Ziel ist es, historischen, rechtlichen oder betriebsrelevanten Nutzen zu sichern und die Integrität der Bestände langfristig zu bewahren.

Anwendungsfelder umfassen öffentliche Archive, Museen, Unternehmen mit Aufbewahrungspflichten (z. B. Jahresabschlüsse, Verträge), das Gesundheits- und Sozialwesen

Typische Methoden umfassen die Erstellung von Aufbewahrungsfristen und -katalogen, gepflegte Metadaten, Formatmigration sowie regelmäßige Bestandsprüfungen. Technische

Herausforderungen sind Kosten, technologische Obsoleszenz, Datensilos, Sicherheits- und Datenschutzaspekte. Rechtsrahmen wie Aufbewahrungspflichten und Datenschutzbestimmungen beeinflussen, welche

Beispiele reichen von staatlichen Archiven, Unternehmens- und Wirtschaftsarchiven bis zu Krankenakten in Gesundheitsorganisationen sowie Forschungsdatenrepositorien in

Siehe auch: Archivierung, Langzeitarchivierung, Datenmanagement, Gedächtnisforschung, Informationssicherheit.

mit
Langzeitakten
sowie
Forschungsdatenarchive
in
Wissenschaftseinrichtungen
und
digitale
Bibliotheken.
Langzeitbehalte
erfordern
eine
klare
Aufbewahrungsstrategie,
in
der
Nutzungsbedürfnisse,
Rechts-
und
Sicherheitsanforderungen
gegeneinander
abgewogen
werden.
Oft
wird
eine
mehrstufige
Lagerung
umgesetzt,
die
von
aktiver
Nutzung
bis
hin
zur
langfristigen
Archivierung
reicht.
Maßnahmen
beinhalten
redundante
Speicherung,
migrationsfähige
Speichermedien,
Prüfsummen
und
den
Einsatz
stabiler,
standardisierter
Dateiformate.
Für
digitale
Bestände
wird
häufig
eine
mehrschichtige
Lagerstrategie
genutzt,
ergänzt
durch
robuste
Langzeitarchivierungsprozesse
und
regelmäßige
Überprüfung
der
Datenintegrität.
Daten
dauerhaft
behalten
werden
dürfen
oder
müssen;
zugleich
müssen
Rechte
von
Betroffenen
beachtet
werden,
etwa
Lösch-
oder
Anonymisierungsansprüche.
Universitäten.