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Krankenakten

Krankenakten sind systematische Aufzeichnungen über die medizinische Versorgung einer Person. Sie werden von Krankenhäusern, Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsdienstleistern geführt und bündeln medizinische Informationen, die für Diagnose, Behandlung und Koordination der Versorgung relevant sind.

Inhalte umfassen typischerweise persönliche Daten, Anamnesen, Befunde, Diagnosen, Therapien, verabreichte Medikamente, Labor- und Untersuchungsergebnisse, bildgebende Verfahren,

Zwecke sind die Dokumentation der medizinischen Geschichte, die Planung und Nachverfolgung von Therapien, die Begründung medizinischer

Rechtliche Grundlagen und Schutz: Krankenakten unterliegen dem Datenschutz. Die Verarbeitung richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufbewahrung und Zugang: Aufbewahrungsfristen variieren je nach Rechtsordnung und Fachbereich; in der Praxis gelten oft mehrjährige

Historische Entwicklung: Von papiergebundenen Akten bis zur digitalen Dokumentation haben Krankenakten die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen erleichtert

Behandlungsverläufe,
Einwilligungen,
Aufklärungsbögen
sowie
Abrechnungs-
und
Kommunikationsdokumente.
Entscheidungen,
Rechtsgrundlagen
und
Abrechnungen
sowie
Qualitätssicherung.
In
Deutschland
werden
Krankenakten
zunehmend
durch
elektronische
Systeme
ergänzt
oder
ersetzt,
etwa
durch
elektronische
Patientenakten
(ePA).
sowie
nationalen
Vorschriften
(z.
B.
SGB
V).
Patienten
haben
Rechte
auf
Auskunft,
Berichtigung
und
ggf.
Einschränkung
der
Verarbeitung;
in
der
Regel
bedarf
es
der
Einwilligung
zur
Weitergabe
an
andere
Behandlungsstellen.
Organisationen
müssen
Datensicherheit
gewährleisten,
Zugriffe
protokollieren
und
Daten
minimieren.
Fristen.
Patienten
haben
das
Recht,
ihre
Krankenakte
einzusehen
und
Kopien
zu
erhalten,
um
die
Qualität
der
Versorgung
sicherzustellen.
und
neue
Anforderungen
an
Datenschutz
und
Datensicherheit
geschaffen.