Krisenlage
Krisenlage bezeichnet in der Regel einen Zustand, in dem normale Abläufe durch eine akute Krise gestört werden und Ziele, Sicherheit oder Stabilität bedroht sind. Der Begriff wird in Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Sicherheit und Notfallmanagement verwendet und erfordert häufig eine erhöhte Koordination sowie schnelle Entscheidungen.
Typische Merkmale sind rasante Entwicklung, hohe Unsicherheit, erhöhtes Risiko, Potenzial für Kaskadeneffekte und ein erhöhter Handlungsbedarf
Im Krisenmanagement werden Krisenzeiten durch bestimmte Prozesse adressiert: Bildung eines Krisenstabs, Festlegung von Zielen, Sammlung und
Rechtliche und administrative Aspekte: In vielen Rechtsordnungen kann eine Krisenlage die Auslösung von Notstandsbefugnissen, Sondermitteln oder
Beispiele: Finanzkrisen, Naturkatastrophen, großräumige Cyberangriffe, Migrations- bzw. Fluchtbewegungen, Gesundheitsnotstände.