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Handlungsbedarf

Handlungsbedarf ist ein deutscher Begriff, der den notwendigen oder vorgesehenen Anlass beschreibt, Maßnahmen zu ergreifen. Er setzt sich aus Handlung und Bedarf zusammen und kennzeichnet demnach den Impuls, aktiv zu werden, weil ein Zustand unbefriedigend, risikobehaftet oder potenziell schädlich ist. Im Unterschied zu bloßen Zielen oder Wünschen betont Handlungsbedarf die Notwendigkeit konkreter Schritte.

In Politik, Verwaltung und Wirtschaft wird der Begriff genutzt, wenn bei Bewertungen Defizite oder Risiken festgestellt

Beispiele: Nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann Handlungsbedarf zur Beseitigung von Schadstoffen oder zur Anpassung von Genehmigungen bestehen.

Etymologie und Verwandtes: Handlungsbedarf leitet sich aus Handlung und Bedarf ab. Verwandte Begriffe sind Maßnahmebedarf oder

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werden,
die
eine
Reaktion
erfordern.
Häufig
wird
er
mit
Begriffen
wie
dringender
oder
erheblicher
Handlungsbedarf
kombiniert,
um
Dringlichkeit
oder
Priorität
zu
markieren.
Typische
Felder
sind
Risikobewertungen,
Compliance-Checks,
Umwelt-
und
Sicherheitskonzepte
sowie
Krisen-
und
Notfallplanung.
In
der
Unternehmensführung
signalisiert
Handlungsbedarf
nach
einer
Prüfung
der
internen
Kontrollen,
dass
Maßnahmen
zur
Verbesserung
der
Governance
nötig
sind.
konkreter
Handlungsbedarf.
In
der
administrativen
Fachsprache
erscheint
er
häufig
in
Berichten,
Gutachten
und
Genehmigungsverfahren.