Immobilienverträgen
Immobilienverträge umfassen Vereinbarungen über den Erwerb, die Nutzung oder Verpachtung von Grundstücken und Immobilien. Typische Formen sind Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge sowie spezialisierte Bauträger-, Leasing- und Finanzierungsverträge.
Kaufverträge: In Deutschland bedarf der Erwerb einer Immobilie in der Regel der notariellen Beurkundung. Die Eigentumsübertragung
Miet- und Pachtverträge: Miet- und Pachtverträge fallen grundsätzlich unter das BGB. Sie können formfrei geschlossen werden,
Rechtsgrundlagen und Formvorschriften: Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Grundbuchordnung sowie gesetzliche Vorschriften zur
Due Diligence und Vertragsinhalte: Käufer prüfen typischerweise Grundbuch, Lasten, Baulasten, Genehmigungen und den energetischen Zustand. Verträge
Praxis und Bedeutung: Immobilienverträge haben weitreichende finanzielle Folgen. Eine fachkundige Beratung durch Notar, Rechtsanwalt oder Immobilienfachberater