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Immobilienverträgen

Immobilienverträge umfassen Vereinbarungen über den Erwerb, die Nutzung oder Verpachtung von Grundstücken und Immobilien. Typische Formen sind Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge sowie spezialisierte Bauträger-, Leasing- und Finanzierungsverträge.

Kaufverträge: In Deutschland bedarf der Erwerb einer Immobilie in der Regel der notariellen Beurkundung. Die Eigentumsübertragung

Miet- und Pachtverträge: Miet- und Pachtverträge fallen grundsätzlich unter das BGB. Sie können formfrei geschlossen werden,

Rechtsgrundlagen und Formvorschriften: Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Grundbuchordnung sowie gesetzliche Vorschriften zur

Due Diligence und Vertragsinhalte: Käufer prüfen typischerweise Grundbuch, Lasten, Baulasten, Genehmigungen und den energetischen Zustand. Verträge

Praxis und Bedeutung: Immobilienverträge haben weitreichende finanzielle Folgen. Eine fachkundige Beratung durch Notar, Rechtsanwalt oder Immobilienfachberater

erfolgt
durch
Eintragung
ins
Grundbuch
nach
dem
notariellen
Vertrag.
Wesentliche
Inhalte
sind
Gegenstand
(Objekt),
Kaufpreis,
Zahlungsmodalitäten,
Lasten
und
Beschränkungen,
Übergabe
und
Gewährleistung.
schriftliche
Vereinbarungen
sind
jedoch
üblich.
Wichtige
Bestimmungen
betreffen
Laufzeit,
Kaution,
Nebenkosten,
Instandhaltung,
Nutzungszweck,
Untervermietung
und
Kündigungsfristen.
Beurkundung
von
Grundstücksverträgen.
Energieausweispflicht
und
weitere
Informationspflichten
gehören
ebenfalls
dazu.
Die
notarielle
Beurkundung
schützt
vor
unüberlegten
Abschlüssen
und
erleichtert
die
Durchsetzung.
regeln
Gewährleistung,
Haftung,
Rücktrittsmöglichkeiten,
Salvatorische
Klausel,
Gebühren,
Gerichtsstand
und
gegebenenfalls
Nebenabreden
zu
Miet-
bzw.
Pachtverträgen.
ist
üblich,
um
Risiken
zu
minimieren
und
klare,
rechtskonforme
Regelungen
sicherzustellen.