Handelsabschluss
Handelsabschluss bezeichnet im Handels- und Vertragsrecht den verbindlichen Abschluss eines Handelsvertrags zwischen zwei oder mehreren Parteien. Er entsteht in der Regel, wenn ein Angebot (Angebot) rechtsverbindlich abgegeben wird und die andere Partei dieses Angebot wirksam annimmt, sodass vertragliche Pflichten unmittelbar wirksam werden.
Voraussetzungen des Abschlusses sind ein konkret formuliertes Angebot, das wesentliche Vertragsbestandteile umfasst (etwa Gegenstand, Preis, Menge,
Inhaltlich können Handelsabschlüsse Kaufverträge, Lieferverträge, Rahmenverträge oder andere Handelsgeschäfte umfassen. Der Vertrag regelt Pflichten wie Lieferung,
Im praktischen Handel spielen Handelsplattformen, Börsenplätze und Handelsvertreter eine Rolle, insbesondere bei großen Mengen, standardisierten Produkten
Beispiele reichen von dem Kauf von Waren zu festgelegten Mengen und Preisen bis zu langfristigen Lieferverträgen