Gesellschaftervertrag
Ein Gesellschaftervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft, der deren Beziehungen zueinander und die interne Governance regelt. In Deutschland wird er typischerweise neben der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder anderer Rechtsformen verwendet. Die Satzung bildet das zentrale Gründungsdokument; der Gesellschaftervertrag ergänzt diese durch Vereinbarungen, die nicht zwingend in der Satzung stehen oder konkrete Ausgestaltungen der Zusammenarbeit regeln. Er dient dem Zweck, Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu klären, Abstimmungsverhältnisse zu regeln und Konflikte vorzubeugen. Rechtsgrundlage ist das allgemeine Zivilrecht (BGB); zwingende Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Inhaltlich enthält er typischerweise Klauseln zu Beteiligungsverhältnissen, Kapitalaufbringung, Gewinn- und Verlustverteilung, Stimmrechten, Vertretung und Geschäftsführung, Beschlussfassungs-Quoren,
Form- und Rechtsfolgen: Der Gesellschaftervertrag ist in der Regel schriftlich geschlossen. Notarielle Beurkundung ist in der