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Gesellschaftervertrag

Ein Gesellschaftervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft, der deren Beziehungen zueinander und die interne Governance regelt. In Deutschland wird er typischerweise neben der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder anderer Rechtsformen verwendet. Die Satzung bildet das zentrale Gründungsdokument; der Gesellschaftervertrag ergänzt diese durch Vereinbarungen, die nicht zwingend in der Satzung stehen oder konkrete Ausgestaltungen der Zusammenarbeit regeln. Er dient dem Zweck, Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu klären, Abstimmungsverhältnisse zu regeln und Konflikte vorzubeugen. Rechtsgrundlage ist das allgemeine Zivilrecht (BGB); zwingende Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

Inhaltlich enthält er typischerweise Klauseln zu Beteiligungsverhältnissen, Kapitalaufbringung, Gewinn- und Verlustverteilung, Stimmrechten, Vertretung und Geschäftsführung, Beschlussfassungs-Quoren,

Form- und Rechtsfolgen: Der Gesellschaftervertrag ist in der Regel schriftlich geschlossen. Notarielle Beurkundung ist in der

sowie
Vorkaufs-,
Bezugs-
und
Veräußerungsrechten.
Weitere
Punkte
betreffen
Nachschusspflichten,
Darlehen
und
Bürgschaften,
Ausschluss-
oder
Veräußerungsgründe,
Wettbewerbsverbote,
Geheimhaltung,
Berichts-
und
Prüfungsrechte.
Zudem
regelt
der
Vertrag
oft
Deadlock-Situationen,
Exit-Optionen,
Regelungen
bei
Ausscheiden
von
Gesellschaftern,
Auflösung
und
Änderungen
des
Vertrags.
Zur
Streitbeilegung
können
Gerichtsstandsvereinbarungen
oder
Schiedsverfahren
aufgenommen
werden.
Regel
nicht
erforderlich,
es
sei
denn,
gesetzliche
Vorgaben
betreffen
Rechtsakte
wie
Änderungen
der
Satzung
oder
die
Übertragung
von
Geschäftsanteilen.
Änderungen
bedürfen
meist
der
Zustimmung
der
beteiligten
Gesellschafter
und
ggf.
einer
Eintragung
in
das
Handelsregister.