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Prüfungsrechte

Prüfungsrechte bezeichnet die Gesamtheit der Rechte, die Studierenden und anderen Prüfungsteilnehmenden im Rahmen von Prüfungsverfahren zustehen. Sie dienen der fairen, nachvollziehbaren Bewertung und dem Schutz personenbezogener Daten. Grundlage bilden Prüfungsordnungen der Hochschulen, Landesgesetze und, falls vorhanden, bundesrechtliche Vorgaben. Die Rechte gelten für formale Prüfungen wie Klausuren, mündliche Prüfungen, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Nachprüfungen.

Kernrechte umfassen das Recht auf chancengleiche Prüfungsbedingungen, rechtzeitige Information über Termine, Form, Umfang und Bewertungskriterien der

Bei Fragen zur Bewertung oder zum Ablauf besteht das Recht auf Prüfungseinsicht und auf formelle Rechtsmittel.

Wichtige Schutzaspekte betreffen den Datenschutz: Prüfungsergebnisse und zugehörige Daten werden gemäß Datenschutzvorgaben behandelt; nach bestimmten Fristen

Praktisch wenden sich Betroffene bei Fragen an das Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder den Studierendenrat. Detaillierte Rechte

Prüfung
sowie
auf
angemessene
Hilfen
bei
Beeinträchtigungen
(Nachteilsausgleich).
Studierende
haben
außerdem
das
Recht
auf
Einsicht
in
Prüfungsunterlagen
und
Bewertungsbegründungen
sowie
auf
Auskunft
zu
den
Bewertungsmaßstäben.
Gegen
Entscheidungen
des
Prüfers
oder
des
Prüfungsausschusses
können
Widerspruch
oder
Berufung
eingelegt
werden;
Fristen
und
Verfahrenswege
sind
in
der
jeweiligen
Prüfungsordnung
festgelegt.
können
Daten
gelöscht
werden.
Besondere
Berücksichtigung
finden
auch
Studierende
mit
Behinderungen
oder
chronischen
Erkrankungen
durch
entsprechende
Nachteilsausgleiche.
ergeben
sich
aus
der
jeweiligen
Prüfungsordnung
und
den
landesrechtlichen
Vorgaben;
sie
können
von
Hochschule
zu
Hochschule
variieren.