Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss ist ein formalisiertes Gremium an Hochschulen, Fachhochschulen und in einigen Ausbildungsbereichen, das die Organisation, Durchführung und Aufsicht von Prüfungen übernimmt und sicherstellt, dass Prüfungsordnungen eingehalten werden. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Festlegung von Modalitäten der Prüfungen, die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Entscheidung über Prüfungsformen, Terminierung und Wiederholungsmöglichkeiten sowie die Prüfung von Anträgen auf Zulassung, Rücktritt oder Anrechnung von Leistungen. Er trifft Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten, überwacht die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen und bestätigt bzw. setzt Leistungsnachweise, Zeugnisse und Abschlüsse fest.
Zusammensetzung: Der Prüfungsausschuss setzt sich in der Regel aus Vertretern des Fachbereichs oder der Fakultät zusammen,
Verfahren: Sitzungen finden regelmäßig statt; Beschlüsse werden in Protokollen festgehalten. Der Prüfungsausschuss arbeitet eng mit dem
Rechtsgrundlage: Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den Hochschulgesetzen der Länder sowie den jeweiligen Prüfungsordnungen