Entscheidungsgewalt
Entscheidungsgewalt bezeichnet die Befugnis, verbindliche Entscheidungen zu treffen; sie bestimmt, wer in einer Organisation, einer Institution oder einem Rechtsgebiet endgültig über Fragen der Öffentlichkeit, Rechtsfolgen, Ressourcen oder Richtlinien entscheidet. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, von der Verfassungs- oder Verwaltungskunde bis zur Unternehmensführung.
Die Verteilung der Entscheidungsgewalt ergibt sich aus formalen Rechtsgrundlagen wie Verfassungen, Gesetzen, Satzungen oder Dienstanweisungen, kann
In staatlichen Systemen beruht Entscheidungsgewalt oft auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung und der Mehrstufigkeit (Bund, Länder).
Im Unternehmenskontext bezeichnet Entscheidungsgewalt die Rechte einzelner Akteure (z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Eigentümer) – wer welche
Zusammenfassend beschreibt Entscheidungsgewalt die verteilte Fähigkeit, verbindliche Entscheidungen zu treffen; ihre genaue Verteilung hängt von rechtlichen