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Einzelhandelskaufmannfrau

Einzelhandelskaufmannfrau ist die Bezeichnung für eine Fachkraft im Einzelhandel, die Kunden berät, Waren verkauft und für einen reibungslosen Verkaufsablauf sorgt. In deutschsprachigen Ländern wird die geschlechtsneutrale Form häufig verwendet; der offizielle Ausbildungsberuf lautet Kaufmann im Einzelhandel bzw. Kauffrau im Einzelhandel. Der Beruf gehört zum dualen Ausbildungssystem und wird in der Praxis durch eine betriebliche Ausbildung sowie Berufsschule vermittelt.

Zu den typischen Aufgaben zählen Kundenberatung und Verkauf, Produkt- und Warenkenntnis vermitteln, Kassieren, Reklamationen bearbeiten, Warenbestände

Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und erfolgt dual: Berufsschule plus betriebliche Praxis.

Wichtige Kompetenzen sind kundenorientierte Kommunikation, Verkaufstechniken, Rechenfertigkeit, Organisationstalent, Teamfähigkeit sowie Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Kassensystemen

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen durch Weiterbildungen wie Handelsfachwirt/in, Fachwirt im Einzelhandel oder betriebswirtschaftliche Weiterbildungen; alternativ führen Spezialisierungen in

prüfen
und
pflegen,
Waren
präsentieren
(Sortiment,
Preisauszeichnungen,
Regalpflege)
sowie
Bestellungen
beim
Lieferanten
und
Mitwirkung
bei
Verkaufsförderung
und
Sortimentsgestaltung.
Am
Ende
steht
eine
Abschlussprüfung
vor
der
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK).
Nach
erfolgreicher
Prüfung
erhält
man
den
anerkannten
Berufsabschluss.
In
Handelsbetrieben
aller
Größen
arbeiten
Einzelhandelskaufleute
in
Filialen,
Fachgeschäften,
Supermärkten
oder
im
Online-Handel.
und
Warenwirtschaft.
Branchenkenntnisse
etwa
in
Mode,
Elektronik,
Lebensmitteln
oder
Wohn-
und
Einrichtungsbedarf
erleichtern
die
Tätigkeit.
Einkauf,
Logistik
oder
E-Commerce
zu
neuen
Aufgabenbereichen.
Der
Arbeitsplatz
ist
typischerweise
eine
Filiale
des
Einzelhandels,
wobei
Arbeitszeiten
auch
abends,
am
Wochenende
oder
an
Feiertagen
anfallen
können.