Eigentümerschaften
Eigentümerschaft bezeichnet im Privatrecht den rechtlichen Status einer Person oder eines Unternehmens als Eigentümer einer Sache oder eines Rechts. Der Eigentümer besitzt in dinglicher Hinsicht das umfassende Verfügungsrecht über die Sache, das Nutzung, Erträge und Veräußerung umfasst, und es genießt gegenüber Dritten rechtlichen Schutz. Eigentum unterscheidet sich vom bloßen Besitz, der lediglich die tatsächliche Gewalt über eine Sache beschreibt, ohne notwendigerweise mit umfassenden Eigentumsrechten verbunden zu sein.
Formen der Eigentümerschaft können je nach Rechtsordnung variieren. Im einfachen Fall besteht Alleineigentum, bei dem eine
Erwerb und Übertragung der Eigentümerschaft erfolgen in der Regel durch Verträge, Erbfolge oder Schenkung. Für bestimmte
Zu den zentralen Pflichten eines Eigentümers gehören Wartung, Unterhalt und die Beachtung gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich Umwelt,