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Datenverträge

Datenverträge sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Parteien, die den Umgang mit Daten regeln, insbesondere deren Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Löschung. Sie legen Rechte und Pflichten fest, um Datenquellen, -nutzer und -empfänger harmonisiert zu steuern.

Typische Formen umfassen Data-Sharing-Vereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Datenschutzrecht sowie Datenlizenz- oder Lieferverträge. Sie kombinieren Elemente aus

Zu den Kerninhalten gehören Zweckbindung und zulässige Verwendungen, Regelungen zu Zugriff und Zugriffsebene, Datenqualität, Metadaten, Formate,

Datenschutz und Sicherheit bilden zentrale Schwerpunkte: Festlegung der Rechtsgrundlagen, Rechte der betroffenen Personen, Anonymisierung oder Pseudonymisierung,

Verantwortlichkeiten, Eigentum und Haftung sind weitere Kernpunkte. Oft bestimmt der Vertrag, wer Daten als Verantwortlicher oder

Darüber hinaus regeln Governance, Sicherheit und Qualität: Standardisierte Datenformate, Spezifikationen, Audits, Monitoring, Änderungsmanagement, Dokumentation von Compliance

Anwendungsbereiche liegen in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Cloud-Dienstleistern, die Daten gemeinsam nutzen oder

Rechts-,
Sicherheits-
und
technischen
Anforderungen,
um
Transparenz,
Verantwortlichkeiten
und
Compliance
sicherzustellen.
Schnittstellen
sowie
Vereinbarungen
zu
Aktualität,
Speicherfristen
und
Löschung.
technische
und
organisatorische
Maßnahmen,
Meldung
von
Verstößen,
Audits,
Subunternehmungen
und
grenzüberschreitende
Datenübermittlung
nach
den
Vorgaben
der
DSGVO.
Auftragsverarbeiter
einordnet,
welche
Haftungs-
und
Schadensersatzregelungen
gelten,
wie
Versicherung,
Höchstgrenzen,
Laufzeit,
Beendigung
sowie
Rückgabe
oder
Vernichtung
von
Daten
bei
Vertragsende
geregelt
sind.
sowie
klare
Regeln
zu
Subunternehmern
und
Transfers
in
Drittländer.
verarbeiten.