Auftragsverarbeitungsverträge
Auftragsverarbeitungsverträge (ADV) sind Verträge zwischen dem Verantwortlichen (Controller) und dem Auftragsverarbeiter (Processor) im Datenschutz. Sie regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen und basieren auf Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist es sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß den Weisungen des Verantwortlichen erfolgt und angemessene Sicherheits- sowie Rechenschaftspflichten erfüllt werden.
Der Vertrag legt Gegenstand, Zweck, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien der betroffenen Personen, Dauer der Verarbeitung,
Der Auftragsverarbeiter darf die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten. Er muss Vertraulichkeit wahren,
Der Verantwortliche trägt die Design- und Weisungsbefugnis über die Verarbeitung, bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung
Nach Beendigung der Verarbeitung muss der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten zurückgeben oder sicher löschen und den
ADV sind ein zentrales Instrument der DSGVO-Compliance in Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.