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Betroffenenrechten

Betroffenenrechte bezeichnet die Gesamtheit der Rechte natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechte ergeben sich vor allem aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzenden nationalen Vorschriften wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, unabhängig von Form oder Medium.

Zu den wichtigsten Rechten gehören das Auskunftsrecht (Erhalten einer Kopie der verarbeiteten Daten sowie Informationen über

Zur Ausübung wenden sich Betroffene an den Verantwortlichen oder dessen Datenschutzbeauftragten. Der Verantwortliche muss Anfragen grundsätzlich

Einige Rechte können eingeschränkt werden, wenn gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen Dritter, öffentliche Sicherheit oder nationale

die
Verarbeitung),
das
Recht
auf
Berichtigung,
das
Recht
auf
Löschung
(Recht
auf
Vergessenwerden),
das
Recht
auf
Einschränkung
der
Verarbeitung,
das
Recht
auf
Datenübertragbarkeit
und
das
Widerspruchsrecht.
Hinzu
kommt
das
Recht
auf
Widerruf
einer
erteilten
Einwilligung
und,
bei
automatisierter
Entscheidung,
das
Recht
auf
menschliche
Prüfung
oder
auf
Eingriffe
in
Profiling.
Diese
Rechte
sollen
Transparenz
schaffen
und
Betroffenen
Kontrolle
über
ihre
Daten
geben.
binnen
eines
Monats
beantworten;
eine
Fristverlängerung
um
bis
zu
zwei
Monate
ist
möglich
und
mitzuteilen.
Anfragen
sind
in
der
Regel
kostenlos;
bei
offensichtlich
unbegründeten
oder
übermäßig
häufigen
Anfragen
kann
eine
Gebühr
erhoben
oder
die
Anfrage
abgelehnt
werden.
Die
Informationen
sind
verständlich
und
transparent
bereitzustellen;
eine
Identitätsprüfung
kann
erforderlich
sein.
Belange
dem
entgegenstehen
(Art.
23
DSGVO).
In
Deutschland
ergänzen
BDSG
und
Aufsichtsbehörden
diese
Regelungen.
Betroffene
können
sich
bei
der
zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde
beschweren,
wenn
sie
mit
der
Verarbeitung
oder
der
Reaktion
unzufrieden
sind.