Datenrecht
Datenrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Auf EU-Ebene bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Kern; sie wird ergänzt durch nationale Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland. Darüber hinaus regeln spezifische Vorschriften wie das TTDSG den Umgang mit Daten im Telekommunikations- und Telemedienbereich. Gegenstand des Datenrechts sind alle Bereiche, in denen Daten über natürliche Personen verarbeitet werden, einschließlich Unternehmen, Behörden und gemeinnützige Organisationen.
Zentrale Grundsätze sind Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Rechte der Betroffenen
Verantwortlich für die Verarbeitung sind der Verantwortliche (Controller) und der Auftragsverarbeiter (Processor). Verträge über Auftragsverarbeitung, Datenschutz
Für grenzüberschreitende Verarbeitung gelten EU-weite Regeln; Transfers in Drittländer sind nur zulässig mit Angemessenheitsbeschlüssen oder geeigneten
In Deutschland ergänzen BDSG und TTDSG die DSGVO, etwa durch konkrete Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen, Vorgaben zur
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