Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitung bezeichnet im europäischen Datenschutzrecht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag eines Verantwortlichen. Der Verantwortliche bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung; der Auftragsverarbeiter setzt diese Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen um.
Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 28. Zur Rechtskonformität wird in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag
Pflichten des Auftragsverarbeiters umfassen, die Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen vorzunehmen, Vertraulichkeit zu wahren,
Subprozessoren dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher oder allgemeiner schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen eingesetzt werden. Der Auftragsverarbeiter
In der Praxis ermöglicht Auftragsverarbeitung eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten in externen Datenverarbeitungsbeziehungen, wobei der Verantwortliche