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Auskunftspflicht

Auskunftspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen auf Verlangen einer berechtigten Stelle zu erteilen. Sie dient der Rechts- und Verwaltungstransparenz sowie der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

Im Verwaltungsverfahren sind Beteiligte und Dritte verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, soweit dies relevant und zulässig ist.

Im Steuer- und Sozialrecht müssen Steuerpflichtige und ihre Berater auf Anfrage Informationen an Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger

In Unternehmen bestehen Auskunfts- und Einsichtsrechte von Anteilseignerschaft und Aufsichtsorganen gegenüber der Geschäftsführung. Wesentliche Informationen zu

Im Datenschutz ist die Auskunftspflicht der Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen verankert: Betroffene können Auskunft über verarbeitete

Wer
falsche
oder
unvollständige
Angaben
macht,
kann
Verfahrensnachteile,
Bußgelder
oder
weitere
Sanktionen
riskieren.
liefern.
Unvollständige
Angaben
können
Nachforderungen,
Verzögerungen
oder
Sanktionen
nach
sich
ziehen.
Finanzen,
Verträgen
und
Entscheidungen
müssen
offengelegt
werden,
soweit
Schutz-
oder
Geheimhaltungsinteressen
dem
nicht
entgegenstehen.
Daten,
Zweck,
Speicherfristen
und
Empfänger
verlangen;
Verstöße
können
Bußgelder
nach
Datenschutzgesetzen
nach
sich
ziehen.