Auskunftspflicht
Auskunftspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen auf Verlangen einer berechtigten Stelle zu erteilen. Sie dient der Rechts- und Verwaltungstransparenz sowie der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.
Im Verwaltungsverfahren sind Beteiligte und Dritte verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, soweit dies relevant und zulässig ist.
Im Steuer- und Sozialrecht müssen Steuerpflichtige und ihre Berater auf Anfrage Informationen an Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger
In Unternehmen bestehen Auskunfts- und Einsichtsrechte von Anteilseignerschaft und Aufsichtsorganen gegenüber der Geschäftsführung. Wesentliche Informationen zu
Im Datenschutz ist die Auskunftspflicht der Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen verankert: Betroffene können Auskunft über verarbeitete